Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Sicherung von Prinzipien des Sozialstaates. 

Es lässt sich in verschiedene weitere Rechtsgebiete untergliedern und ist aufgrund umfassender Reformen und durch oftmalige Einführung neuer Regelungen sehr komplex und unübersichtlich. 

Schwerpunkte meiner Beratung und Unterstützung liegen im Bereich des ALG-II, diese Tätigkeit hat in den letzten Jahren in meiner Arbeit immer größeren Raum eingenommen. 

Ich habe es mir zum Ziel gesetzt, Menschen, die sozial stark benachteiligt sind, bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche zu unterstützen. 

Dazu gehören Einsprüche gegen ALG- I- und ALG-II-Bescheide und Klagen gegen Widerspruchsbescheide. Weitere Bestandteile sind Ansprüche auf Erziehungsgeld, Kindergeld, Einsprüche gegen Rentenbescheide und Wohngeld.

(Einspruch gegen ALG I- und ALG II-Bescheid, Jobcenter, Hartz IV, Kindergeld, Krankengeld, Rentenbescheid, Erziehungsgeld, Wohngeld, Zuschüsse, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Sozialgericht)