Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, in dem die Rechtsverhältnisse zwischen Personen geregelt werden, die familiär oder verwandtschaftlich verbunden sind. Es ist seit über 35 Jahren mein Tätigkeitsschwerpunkt.

Es beginnt mit der Erarbeitung eines Ehevertrages bei der Eheschließung. Im Falle der Trennung und Ehescheidung berate ich Sie gern bei der Erstellung einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung und vertrete Sie dann im eigentlichen Ehescheidungsverfahren vor Gericht. 

Das beinhaltet natürlich auch die Regelung aller Folgesachen z.B. Sorge- und Umgangsrecht,Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Hausrat und Wohneigentum, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. 

Bei Auseinandersetzungen in Bezug auf das Vermögen ist im Trennungsfall neben Nutzungsentschädigungen bei der Existenz eines Eigenheims auch eine Schuldenteilung zu berücksichtigen. Weiterhin unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung von Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung.

Auch bei Fragen und Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht bei der Auflösung einer Lebenspartnerschaft unterstütze ich Sie gern.

(Ehevertrag, Scheidung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ausschluss Unterhalt, gemeinsames Sorgerecht, alleinige elterliche Sorge, Umgangsrecht, Vermögensteilung, Vermögensauseinandersetzung, Regelung zum Grundstück, Nutzungsentschädigung, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung, Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe)